Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wird nun ein weiterer Schritt zur Optimierung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand und bei Neubauten in Deutschland entgegengegangen. Hierbei sind nun auch Gewerbegebäude wie Wohngebäude gleichgestellt.
Ein Energieausweis soll in erster Linie Transparenz über die genaue energetische Effizienz von Gebäuden schaffen und soll so objektive und gesicherte Informationen für den Nutzer liefern. Ein Energieausweis wird durch einen Energieberater erstellt die auch zb. Thermografie - Aufnahmen durchführen und ist jeweils für 10 Jahre gültig.
Da Ziel ist es konkret mittelfristig bis langfristig somit eine genaue energetische Vergleichbarkeit der verschiedenen Gebäude erreichen zu können. Dadurch das die jeweilige Gebäudequalität beschreibend und vergleichbar dargestellt wird, soll der Energieausweise zur Kauf- oder Mietentscheidung für den Mieter oder auch Käufer dienen.
Für den Nichtwohngebäude wird der Energieausweise ( Energieausweis für Nichtwohngebäude ) ab dem 01.07.2009 zur Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen in großen Dienstleistungsgebäuden mit ständigem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 100qm den Energieausweis öffentlich für jeden sichtbar aushängen.
