-Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Einführung September 2001
-nach EG-Öko-Verordnung
-keine radioaktive Bestrahlung um das Produkt zu konservieren
- keine Erzeugung durch bzw. mit gentechnischen und veränderten Organismen
- Verbot von mineralischen Düngern
- Verbot von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln, keine Wachstumsförderer
- Verbot von Zugabe von Geschmacksverstärkern, künstlichen Aromen, Farbstoffen und Emulgatoren
- ökologische Tierhaltung
- Verzicht auf Antibiotika
- Viele Zusatzstoffe sind nicht erlaubt
- Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen
